Mustertext für eine Zurückweisung

Da seit 1944 für das Gebiet des vereinigten Wirtschaftsgebiets auf dem Boden des Deutschen Reiches die SHAEF-Gesetze gelten, haben alle in den „Behörden“ agierenden Personen (Judicative, Executive und Legislative), keinerlei Legitimation, um Rechtsnormen zu erlassen und anzuwenden. Banken, Inkassobüros und Gerichtsvollzieher haben ebenfalls keine Legitimation der Militärregierung-Deutschland. (weitere Informationen finden Sie hier) Diese ohne Legitimation … Weiterlesen …

Erläuterung der Vorgehensweise im Umgang mit Behördenschreiben

Erhaltenen Behördenbrief vorsichtig öffnen und Inhalt kopieren einschließlich Umschlag Behördenbrief wieder verschließen Rücksendeaufkleber über die Adresse des Empfängers kleben Brief in öffentlichen Briefkasten werfen Wenn die Vertretung durch den RDRK e.V. gewünscht wird: Vorlage „Mitteilung des Mandanten über Vertretung durch den RDRK“ ausfüllen und per ePost oder Fax an Behörde senden(grüne Schrift=Mensch, rote Schrift = … Weiterlesen …

Aktuelle rechtliche Situation

Artikel 50 EGBGB – Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.(Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.09.1994 zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.06.2021 m.W.v. 01.07.2021) § 264 ZPO – Thatsachen, welche bei … Weiterlesen …