Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten ist der erste deutsche Reichsverein, der die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung des Deutschen Reichs durchsetzt. Er ist durch seine Verbandssatzung nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath in Kraft gesetzt. Er ist im Vereinsregister des Deutschen Gerichtshof eingetragen (VR 2021-01-1).
Der RDRK veröffentlicht regelmäßig Anleitungen, Empfehlungen und Beiträge, um die Reichs- und Staatsangehörigen in ihre rechtliche Souveränität zu führen.
Die im RDRK vereinigten Mitglieder sind rechtlich geschulte und ernannte Deutsche Recht-Konsulenten. Deren Aufgabe besteht in der Beratung und Unterstützung von Reichs- und Staatsangehörigen in juristischen Angelegenheiten und in der juristischen Vertretung der Mandanten.
Sie benötigen Hilfe in juristischen Angelegenheiten?
Schildern Sie kurz Ihr Problem per ePost an
zentrale@deutsche-recht-konsulenten.de
Die Zentrale wird einen Recht-Konsulenten informieren, der sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt.