Vorgehensweise bei anstehenden Verfahren wegen Geschwindigkeitsmessungen

1. Warten bis Zahlungsaufforderung kommt.
2. Die betreffende Behörde anschreiben (zeitnah, innerhalb der gesetzten Frist)

Betrifft: Ihr Schreiben vom …….. zum Überwachungsgerät ……….

Sehr geehrte ……….

Senden Sie mir zu dem betreffenden sogenannten Überwachungsgerät das Ihnen vorliegende Meß- und Prüfprotokoll nach gültigem Recht zu.

Desweiteren fordere ich die Genehmigung des Reichsverkehrsamtes für dieses Überwachungsgerät.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichem Gruß

3. Behörde schickt nun das Prüfprotokoll der Kamera oder äußert sich anderweitig zum Verfahren.

4. Die betreffende Behörde ist erneut anzuschreiben.

Betrifft: Ihr weitergeführtes Verfahren ……….

Sehr geehrte ………

Bitte legen Sie mir die Genehmigung des Reichsverkehrsamtes für das Überwachungsgerät (Nr. ….. ) nach gültigem Recht vor.

Senden Sie mir in Bezug zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Legitimationspflicht von öffentlichen Einrichtungen ein rechtsverbindliches Anschreiben, in dem eine Ansprechperson bzw. sachbearbeitende Person mit vollständigem Namen und Unterschrift ersichtlich ist.

Ich mache Sie bereits jetzt auf

  • RGBl. 20210725-1 Nr. 12 – Gesetz, betreffend bisheriger Rechtsnormen auf dem Hoheitsgebiet des Deutschen Reiches und
  • RGBl. 20210721-2 Nr. 08 – Gesetz, betreffend den Schutz von Reichs- und Staatsangehörigen und Privathaftung bei Anwendung ungültiger Rechtsnormen

aufmerksam.

Ihre bisherigen Schreiben betrachte ich aufgrund meiner Ausführungen als gegenstandslos und nichtig.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichem Gruß

5. Wenn die Behörde weiter auf Zahlung drängt, ist ein Recht-Konsulent einzubinden.
Dies ist mit einem Energieausgleich verbunden.