Am 24. Mai 2021 bestimmte Herr Erhard Lorenz amtsanmaßend Herrn Peter Fisch (ein Nichtmitglied des RDRK und somit entgegen der Satzung) zum kommissarischen Präsidenten des an diesem Tag angeblich handlungsunfähigen RDRK.
Herr Fisch sollte der Anweisung des Herrn Lorenz entsprechend den Kassen- und Mitgliederbestand vom aktiven Präsidium des RDRK einfordern und eine Mitgliederversammlung mit Neuwahlen einberufen.
Darüber hinaus forderte Herr Fisch am 25. Mai 2021 umgehend, spätestens innerhalb der nächsten 24 h von der legitimen Präsidentin des RDRK die Herausgabe aller laufenden und abgeschlossenen Fälle und sämtliche des in der Verantwortung des Präsidenten des RDRK liegenden Unterlagen.
Da diese Forderungen Mandanten-Verrat und Hochverrat lt. Verfassung darstellen, weigerte sich das Präsidium, diesen nachzukommen und begründete schriftlich sein Verhalten.
In weiterer Eigenermächtigung wurden die vorangegangenen Forderungen und Nötigungen zu Straftaten mehrfach von Erhard Lorenz mit der Drohung „Anklage auf Hochverrat“ wiederholt.
Das Präsidium des RDRK kam diesen kriminellen Forderungen nicht nach.
Am 01.06.2021 entzog Herr Erhard Lorenz mit Zuhilfenahme von nicht beweisbaren Anschuldigungen Herrn Thomas Möllentin und Frau Litzel-Andrich „Kraft meines innehabenden Amtes alle Rechte, eines Deutschen Recht-Konsulenten, Amtsträger oder einer weiteren Funktion unserer Reichsleitung.“ unter wiederholter Nötigung zu Straftaten. Die Benennung Deutscher Recht-Konsulent ist eine Berufsbezeichnung, die nach Erwerb nicht entzogen werden kann.
Der Zugang zur ePost wurde dem RDRK ebenfalls entzogen, sodaß eine Kommunikation mit den Mandanten und deren rechtlicher Unterstützung nicht mehr möglich war. Das Präsidium des RDRK kaufte sofort eine Domain mit zugehöriger ePost-Adresse und informierte die Mandanten über den neuen Kommunikationsweg.
Diese Vorgehensweise ist auch bei anderen Bevollmächtigten des Bundesrath, Staatssekretären und Leitern von Volksbüros angewandt worden. Somit wurden die souveränen Menschen an der Ausübung ihrer Tätigkeit für das Deutsche Volk bewußt gehindert.
In Eigenermächtigung enthob Erhard Lorenz den von ihm berufenen Präsident des Deutschen Gerichtshof, den Staatssekretär des Reichsimmobilienregulierungs- und Reichskatasteramt und die Leiter der Volks-Büros Rheinland-Pfalz und Eckernförde mit an den Haaren herbeigezogenen Anschuldigungen und Beleidigungen in diktatorischer Manier ihrer Ämter.
Zudem wurden die Staatssekretäre an der Kontaktaufnahme mit den Alliierten, an der Absendung von Schreiben mit reichsrechtlichen Anweisungen an die übergriffigen Banken und Behörden des vereinigten Wirtschaftsgebiets durch Herrn Erhard Lorenz und Frau Kornelia Lorenz gehindert. Diese Behinderung fand in übergriffiger Amtsanmaßung statt.
Alle geschilderten Handlungen des Herrn Erhard Lorenz sind gerichtstauglich beweisbar.
Aufgrund dieser Vorfälle riefen am 15.06.2021 16 Bevollmächtigte des Volks-Bundesrath die 114te Tagung als außerordentliche Tagung ein. In dieser wurde Herr Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat, Frau Kornelia Lorenz als Staatssekretär für Geisteswissenschaften und Herrn Majid Wachtarczyk als Staatssekretär für Heimathwesen ab. Herr Wachtarzcyk hatte nachweisbar massiv wiederholt gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen. In der außerordentlichen 114ten Tagung wurde Thomas Möllentin als neuer Staatssekretär des Innern gewählt.
Alle nach Beginn dieser Tagung um 18:15 Uhr vorgenommenen Handlungen, Entscheidungen und Anweisungen des Herrn Lorenz als Staatssekretär des Innern sind nichtig und rechtsungültig.
Am Freitag, den 18.06.2021 fand die 115te Tagung des Volks-Bundesrath statt, in der Amtsträger ernannt wurden.
In seiner 116te Tagung stellte der Volks-Bundesrath am 19.06.2021 fest, daß der Bundesrath in seiner institutionellen Form, Stand 28.10.1918 nie reaktiviert wurde.
Der Bundesrath kann nur als Bundesrath und nicht als Volks-Bundesrath reaktiviert werden. Es fehlt die im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichte Proklamation mit Urkunde (https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/jahrgang-2008/, https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/re-evolution-reset-zuruecksetzung-deutschlands-auf-den-stand-28-oktober-1918/ – Zitat: „1. Der wahre und nie durch Zwang aufgelöste Bundessouverän, war seit 1867, bzw. 1871 bis 1919 der Bundesrath, der ab dem 29. Mai 2008 als Volks-Bundesrath wieder reaktiviert wurde.“).
Die am 28.05.2008 in Wolfen stattgefundene Gründungsveranstaltung zur Reaktivierung des Bundesrath als Volks-Bundesrath ist illegal und somit Hochverrat gegen die Verfassung des Deutschen Reiches.
Die zur 116ten Tagung anwesenden 16 souveränen Menschen sind nach RuStAG vom 22. Juli 1913 Deutsche Reichs- und Staatsangehörige und bekannten sich aus freiem Willen zum wahren Deutschland und dem Deutschen Reich in seiner Verfassung vom 20. April 1871, Änderungsstand 28. Oktober 1918.
Sie proklamierten am 19.06.2021 die erstmalige Reaktivierung des Bundesrath als institutionelles Organ nach dem 28.10.1918 und erklärten die 116te Tagung des Bundesrath zur 1. Tagung des Bundesrath.
Damit wurde erstmalig der oberste Souverän des Deutschen Reiches in die Handlungsfähigkeit versetzt. Die Legitimation der institutionellen Organe des Deutschen Reichs beruht nicht auf der Anerkennung durch die Alliierten, durch die „BRD“ oder durch staatenlose Bürger, sondern durch Reichs- und Staatsangehörige sowie durch die Anwendung der Verfassung und der Gesetze der souveränen Bundesstaaten im Deutschen Reich. Einen anderen souveränen und zielführenden Weg gibt es nicht.
Am 23.06.2021 forderten 9 der 16 Bevollmächtigten des Bundesrath eine Abstimmung über die Proklamation vom 19.06.2021. Diese Abstimmung wurde im Telegram-Chat angeboten. 5 Bevollmächtigte von 16 beteiligten sich an dieser Abstimmung und befürworteten die Proklamation. Da 9 Bevollmächtigten sowohl die Abstimmung als auch die Proklamation ablehnten, nahmen sie sich selbst die Rechtsgrundlage als Bevollmächtigte im Bundesrath und Amtsträger.
Aufgrund dieser Vorgänge proklamierten nun 10 souveräne Menschen die Neubesetzung des Bundesrath. Die Besetzung offener Ämter erfolgte in der 3ten Tagung des Bundesrath.
Fußend auf der Einberufung zur Einrichtung des Reichstages bis zum 09.07.2021 wurde dieser durch 10 souveräne Menschen am 09.07.2021 aktiviert.
Die gesetzgebenden Organe sind handlungsfähig eingerichtet und arbeiten aktiv am Neuaufbau des Deutschen Reiches.
Der Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten e.V. wurde am 10.07.2021 in das Vereinsregister am Deutschen Gerichtshof eingetragen. Der Satzung des Verbandes wurde in der 4ten Tagung des Bundesrath zugestimmt.
Das amtliche Mitteilungsblatt ist bis auf Widerruf die Domain www.deutscher-reichsanzeiger.isl-web.de.
Seit 16.06.2021 werden über die ehemalige Domain des RDRK und den ehemaligen Reichsanzeiger die Bevollmächtigten des Bundesrath, die Staatssekretäre und das Präsidium des RDRK e.V. öffentlich beschimpft, verleumdet und diffamiert. Dies entspricht dem Tatbestand des Hochverrat gemäß Artikel 74 der Verfassung des Deutschen Reiches und wird strafrechtlich verfolgt und geahndet.
Das Präsidium des RDRK e.V.
Leisnig, den 12.07.2021